Golfwagen, auch elektrische Golfwagen und dampfbetriebene Golfwagen genannt, sind umweltfreundliche Personenfahrzeuge, die speziell für Golfplätze entwickelt und entwickelt wurden. Es kann auch in Resorts, Villenvierteln, Gartenhotels, Touristenattraktionen usw. eingesetzt werden. Von Golfplätzen, Villen, Hotels, Schulen bis hin zu Privatnutzern wird es sich um Kurzstreckentransporte handeln.
Obwohl sich die Entwicklung der Golfwagenindustrie in den letzten zwei Jahren aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise leicht verlangsamt hat, hat sich die Golfwagenindustrie mit der rasanten Entwicklung der Volkswirtschaft und dem allmählichen Abklingen der internationalen Finanzkrise einmal verlangsamt wieder gute Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Seit 2010 steht die Golfwagenbranche vor einer neuen Entwicklungssituation. Aufgrund einer Zunahme neu gegründeter Unternehmen und steigender Preise für vorgelagerte Rohstoffe sind die Gewinne der Branche gesunken. Daher ist der Marktwettbewerb in der Golfwagenbranche immer härter geworden.
Zusammensetzung
1. Vorderachse, Hinterachse: MacPherson-Einzelradaufhängung vorne. Die Federung kann den Platz im Fahrerhaus vergrößern und die Fahrstabilität des Fahrzeugs verbessern.
2. Lenksystem: Höhe und Neigung des Lenkrads sind einstellbar.
3. Elektrik: Instrumentenüberwachungssystem. Rote Instrumententafel mit Durchlichtbeleuchtung, elektronischem Pulssensor, Tachometer, Gesamtkontroll-Kombiinstrument, ausgestattet mit Multifunktionsanzeige.
4. Komforteinrichtung: Das bewegliche Dachfenster ist mit einer Kurbel ausgestattet und kann im Notfall geschlossen werden.
Fahren Sie beim Fahren eines Golfwagens mit konstanter Geschwindigkeit, um laute Geräusche aufgrund der Beschleunigung zu vermeiden. Beim Autofahren sollten Sie stets auf die Golfer um Sie herum achten. Sobald Sie jemanden finden, der sich darauf vorbereitet, den Ball zu schlagen, müssen Sie anhalten und warten, bis der Ball geschlagen wurde, bevor Sie den Wagen starten und weiterfahren.
(1) Benutzer von Golfwagen sollten auf Folgendes achten:
1. Das Fahrzeug darf im Betrieb die vom Hersteller angegebene Nennkapazität nicht überschreiten.
2. Ohne Zustimmung des Herstellers dürfen keine konstruktiven Änderungen vorgenommen und keine Gegenstände am Fahrzeug angebracht werden, um die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen.
3. Änderungen, die durch den Austausch unterschiedlicher Komponentenkonfigurationen (wie Akkus, Reifen, Sitze usw.) verursacht werden, dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen und den Anforderungen dieser Spezifikation entsprechen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16. Januar 2024